Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-

bedingungen

B&W Glasbau // Ihr Spezialist für Glaskonstruktionen & Glasbauten

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote
Aufgrund ständiger Marktveränderungen verstehen sich sämtliche Angebote unsererseits (einschließlich allfälliger angeführter Liefertermine und Lieferfristen) freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Insbesondere können auch aus der Nichteinhaltung allfälliger in Aussicht gestellter Liefertermine keine wie immer gearteten Ansprüche uns gegenüber abgeleitet werden.

 

2. Aufträge
Aufträge, ob mündlich oder schriftlich erteilt, gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Der Inhalt dieser Bestätigung ist für die Geschäftsabwicklung maßgebend. Die Erledigung vorliegender oder eingehender Aufträge bleibt aber auch ohne vorherige Bestätigung zu diesen Bedingungen vorbehalten.

 

3. Beanstandungen
Der Empfänger ist zur sofortigen Prüfung der gelieferten Ware ohne schuldhaftes Verzögern verpflichtet. Erkennbare Mängel, Fehlermengen, Falschlieferung und sonstige Beanstandungen, welche unbeschadet anderslautender gesetzlicher Regelungen nicht spätestens 8 Tage nach der Lieferung vorliegen, können nicht berücksichtigt werden. Jede Verwendung oder Aufteilung der Ware, welche die anderweitige Verfügungsmöglichkeit des Lieferanten darüber aber auch teilweise beschränkt, schließt jedweden Anspruch wegen Mängel an der Ware oder Verpackung aus. Darüber hinaus kann es bei der Herstellung und beim Transport von Glasscheiben immer wieder zu unvermeidbaren Brüchen kommen, weshalb eine Haftung unsererseits für daraus resultierende Ansprüche – wie auch für allfällige sonstige Mangelfolgeschäden aus welchen Gründen und welcher Art auch immer – wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Die Übernahme aber auch durch Ersatz- Verarbeitung bzw. Verglasung beanstandeter Ware, zu Lasten des Verkäufers. Im Falle fehlerhafter Lieferungen besteht nur ein Anspruch auf Wandlung. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder Schadenersatz aller Art, sind ausgeschlossen. Blindglasreklamationen oder andere Beanstandungen, deren Ursache auf Mängel zurückzuführen sind, welche der Fabrikant zu vertreten hat, können nur insoweit berücksichtigt werden, wie dieser sie gelten lässt. Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten halten die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Zahlung der fälligen Rechnungsbeträge nicht auf.

 

4. Beschaffenheit der Ware
Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Die von den Lieferwerken beanspruchten Toleranzen hinsichtlich Dicke, sonstiger Maße, sowie der Fehler usw. werden auch vom Verkäufer in Anspruch genommen.

 

5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten und das Eigentum an der gelieferten oder hergestellten Sache vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Beträge in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. Der Besteller gestattet uns, zu diesem Zweck seine  Räume, Grundstücke und Baustellen zu betreten sowie alles für den Abtransport Erforderliche zu tun. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Der Besteller ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsvorganges zur Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen, es sei denn, sie geschieht gegen sofortigen Barzahlung bei Übergabe. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Bestellers. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar und klagbar in Kufstein.

 

6. Sicherheit
Das Recht, vor oder auch nach erfolgtem Verkauf jederzeit die Beibringung einer Sicherheit zu verlangen und bis zur Gestellung einer solchen die Lieferung abzulehnen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch ein solches Verlangen gerät der Verkäufer nicht in Verzug, ist demgegenüber aber berechtigt, falls der Käufer die Abnahme der Wahre, die Zahlung oder die Betreibung der Sicherheit verzögert, diesen Verzug zu setzen und im übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verfahren.

 

7. Garantie
Wurde von uns für eine Wahre schriftlich eine Garantie geleistet, so sind wir an diese nur dann gebunden, wenn nachweislich unsere Verarbeitungs- und Behandlungsvorschriften eingehalten wurden.

 

8. Schadenersatzansprüche
Sind ebenso wie aus verspäteter Lieferung oder anderer in diesen Bedingungen genannten Gründen auch ausgeschlossen aus einer den Zeitverhältnissen entsprechenden vereinfachten Verpackung. Betriebsstörungen, Streiks, Transportschwierigkeiten, Verbackungsmangel und ähnliche Umstände entbinden den Verkäufer mindestens für die Dauer der Störung von der Einhaltung erteilter Zusagen, ohne dass der Käufer daraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann.

 

9. Storno
Will der Auftraggeber einen Vertrag stornieren, so der der Auftragnehmer das Recht, eine Stornogebühr von 25% der Auftragssumme, die sofort fällig ist, zu verlangen, wenn der Auftragnehmer nicht auf Erfüllung besteht.

 

10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind entsprechen den schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sind keine Zahlungsbedingungen ausgehandelt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen zur Gänze ausser Kraft.
Rabattabzüge bedürfen ebenfalls einer schriftlichen Vereinbarung.

 

11. Recht
Anwendbares Recht ist österreichisches Recht.